Ungeimpft Blutspenden

Ausschlussgründe:
Ungeimpft Blutspenden

Hier findest du eine Übersicht mit Ausschlussgründen für eine Blutspende unterteilt in permanente und zeitlich begrenzte Gründe.

Permanente Ausschlussgründe

Solltest du gegen Covid-19 (SARSCoV2) Impfung erhalten haben, kannst du nicht mehr als Spender bei unserem Programm teilnehmen.

Das Höchstalter ist 70 Jahre. Erstspender (Personen, die noch nie zuvor Blut oder Blutbestandteile gespendet haben) dürfen zum Zeitpunkt ihrer ersten Spende das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Sollte der Spender eine Covid-19 (SARSCoV2) Impfung erhalten haben, ist der Ausschluss permanent!

Permanenter Ausschluss

Personen, die sich zwischen 1980 und 1996 insgesamt mehr als sechs Monate in Großbritannien aufgehalten haben, oder die sich dort einer Operation oder Transfusion unterzogen haben, unterliegen einem permanenten Ausschluss.

Personen, die Hepatitis-B- oder Hepatitis-C-positiv sind oder waren bzw. Personen mit chronischer und infektiöser Hepatitis unklarer Genese (bei Verdacht) unterliegen einem permanenten Ausschluss.

Beispielsweise koronare Herzkrankheit, nach Infarkt: Ausschluss

Permanenter Ausschluss.

Einmaliges HIV-Risiko-Verhalten: nach dem Ereignis vier Monate aussetzen

Krebsleiden (maligne Erkrankungen): permanenter Ausschluss

Personen, die an Malaria erkrankt waren oder sind oder in einem Malariagebiet geboren oder aufgewachsen sind bzw. sich länger als sechs Monate kontinuierlich aufgehalten haben, unterliegen einem permanenten Ausschluss.

Permanenter Ausschluss bei schwerer Form

Permanenter Ausschluss

Temporäre Ausschlussgründe

Wenn nicht von einer Ärztin oder einem Arzt durchgeführt: 4 Monate aussetzen

  • Akut, mit Medikamenten: nach Absetzen der Medikamente und bei Beschwerdefreiheit: drei Tage bzw. 72 Stunden
  • Akut, ohne Medikamente: nach Abklingen der Beschwerden: drei Tage bzw. 72 Stunden
  • Desensibilisierung: nach Injektion oder oraler Einnahme: drei Tage bzw. 72 Stunden

Das Mindestalter beträgt 18 Jahre, das Höchstalter 70 Jahre. Erstspender (Personen, die noch nie zuvor Blut oder Blutbestandteile gespendet haben) dürfen zum Zeitpunkt ihrer ersten Spende das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Vier Wochen nach Ende der Einnahme (auch bei Aknebehandlung)

Länder mit Spenderrückstellung

Malaria: zeitlich begrenzter Ausschluss mit oder ohne Malariaprophylaxe für sechs Monate nach der Rückkehr 

Von 01.06.2021 bis 30.11.2022: Nach Aufenthalt in einem permanenten oder saisonalen West-Nil-Virus-Endemiegebiet: keine Rückstellfrist (außerhalb dieses Zeitraums: 28 Tage)

Vier Monate nach Erhalt. Sollte der Spender eine Covid-19 (SARSCoV2) Impfung erhalten haben, ist der Ausschluss permanent!

  • Diabetes Typ 1: Insulintherapie mit und ohne Zusatzmedikation: keine Spende
  • Diabetes Typ 2: Insulintherapie keine Spende, Medikamente: keine Spende
  • Ausschließlich Diät: Spende möglich

Nach dem Ereignis vier Wochen

Bei einer laufenden Eisentherapie ist keine Spende möglich. Vier Wochen nach der letzten Einnahme des Eisenmedikaments ist eine Blutspende wieder möglich.

Nach dem Ereignis vier Monate

Nach Abheilung zehn Tage aussetzen (keine Kruste, keine Bläschen)

Bei unkomplizierten Frakturen Ausschluss, solange ein Gips getragen wird und eine Woche nach der Abnahme.

Blutspender müssen mindestens 50 kg Körpergewicht haben.

Hämoglobin ist der rote Blutfarbstoff, der den Sauerstoff transportiert. Ist der Hämoglobinwert zu niedrig – ist eine Blutspende temporär nicht möglich. Durch gesunde und eisenreiche Ernährung lässt sich der Hämoglobinwert steigern und danach ist wieder eine Blutspende möglich.

  • gut eingestellt, trotz Medikamenteneinnahme: spendetauglich
  • bei Umstellung auf ein neues Blutdruckmedikaments: vier Wochen aussetzen
  • trotz Therapie oder unbehandelt bei Werten > 180/100: Ausschluss

Siehe hier Wartezeiten nach Impfungen. Bei Covid-19 (SARSCoV2) Impfung  ist der Ausschluss permanent!

Bei unkomplizierten Frakturen Ausschluss, solange ein Gips getragen wird und eine Woche nach der Abnahme

Zustand nach bösartiger, oberflächlicher Haut- oder Schleimhautveränderung (z.B. Basaliom oder Carcinoma in situ: Gebärmutterhals/PAP IV) und erfolgreicher Behandlung: spendetauglich (bitte Befund mitbringen!).

Krebsleiden (maligne Erkrankungen): permanenter Ausschluss

Ausschlaggebend für den Ausschluss ist sowohl das Medikament als auch der Grund der Medikamenteneinnahme. Er kann einen permanenten oder zeitlich begrenzten Ausschluss bedeuten. Hier findest du eine Übersicht.

  • Große Operationen: vier Monate aussetzen. ABER: Bei Komplikationen, langer Heilungsdauer, multiplen Knochenbrüchen, großflächigen Verbrennungen großem Blutverlust bzw. erhaltenen Bluttransfusionen beträgt die Wartefrist sechs Monate bzw. entscheidet das medizinische Personal.
  • Kleine Operationen (kein Blutverlust, Spitalsaufenthalt weniger als eine Woche, keine Sepsis, komplikationslos) bzw. zahnärztliche Eingriffe: vier Wochen aussetzen
  • Kleine Operation im Hautbereich, Nähte bereits entfernt: mindestens eine Woche aussetzen und Befund muss fertig sein

Wenn außerhalb medizinischer Einrichtungen erfolgt: vier Monate aussetzen

Eine Wartefrist von 12 Monaten erfolgt aus rein medizinischen Gründen für:

  • Personen die innerhalb der vergangenen 12 Monate Sex mit mehr als drei Sexualpartner_innen hatten
  • Männer, die Sex mit einem Mann hatten
  • Frauen oder Männer, die Sexdienstleistungen gegen Geld oder Drogen ausgeführt haben

Die Sicherheit der Blutprodukte lässt sich nur durch eine Kombination aus genauesten Labormethoden und der auf epidemiologischen Daten und statistischen Wahrscheinlichkeiten beruhenden Spenderrückstellung aufrecht erhalten. Oben genanntes Risikoverhalten führt zu einem deutlich häufigeren Auftreten von sexuell und über Blut übertragbaren Infektionen, wie z.B. HIV oder chronische Hepatitis. Bezogen auf die Personengruppe „Männer, die Sex mit Männern haben“ (MSM) zeigen die österreichischen Daten, dass rund 50 % der Neuinfektionen in dieser Gruppe, die ungefähr 3-5 % der Bevölkerung ausmacht, auftreten ­– dasselbe gilt für die Prävalenz (Krankheitshäufigkeit). 

In der Anfangsphase einer Infektion kann diese trotz modernster Tests noch nicht im Blut nachgewiesen, jedoch bereits übertragen werden. Diese Zeitspane wird als „diagnostisches Fenster“ bezeichnet. Durch die zeitlich begrenzte Spenderrückstellung nach Risikoverhalten werden Blutspenden, welche in dieses diagnostische Fenster fallen können, verhindert.

Jeder Spender muss im Zuge des ärztlichen Anamnesegespräches ihren bzw. seinen Gesundheitszustand auf Deutsch beschreiben können und Fragen beantworten können.

Ausschluss während der Stillperiode

Während der Schwangerschaft und sechs Monate nach Ende der Schwangerschaft aussetzen

Wenn außerhalb medizinischer Einrichtungen erfolgt: vier Monate aussetzen

  • Leichter Infekt (Temperatur < 38 °C, keine starke Beeinträchtigung des Allgemeinzustandes, keine Medikamente oder maximal schwach wirksame Analgetika oder Homöopathika): zwei Wochen
  • Hoch fieberhafter Infekt (Temperatur > 38 °C, stark beeinträchtigter Allgemeinzustand, Bedarf an stark wirksamen Analgetika oder Antibiotika): vier Wochen

Je nach Art des Eingriffs 48 Stunden bis vier Wochen aussetzen

  • nach Zeckenbiss mit und ohne FSME-Impfung: acht Wochen aussetzen
  • Zeckenbiss mit FSME-Impfung und Hautrötung um die Bissstelle: Abklärung durch die Ärztin bzw. den Arzt
  • nach Borreliose: zwei Jahre aussetzen
Als Basis der Ausschlussgründe dient die Liste der österr. Roten Kreuzes.