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Generalversammlung und Neuwahl des Vorstandes

Einladung zur Generalversammlung der Union für Souveränität am 28. März 2025 um 18 Uhr. 

Liebe Mitglieder der Union für Souveränität!

Wie bereits rechtzeitig angekündigt wird am 28. März 2025 die Generalversammlung der Union für Souveränität abgehalten.

Der Termin der Generalversammlung ist Freitag der 28. März 2025 um 18 Uhr, der Ort ist Alter Wienerweg 12, 2344 Maria Enzersdorf. Die Agenda beinhaltet die Neuwahl des Vorstandes und den Abschluss des Finanzjahres 2023 und 2024. Weitere Agendapunkte können zu Beginn beantragt werden. Wenn weniger als 50% der Mitglieder teilnehmen, dann ist die GV nach 30 Minuten Wartezeit beschlussfähig. 

Es freut mich sehr Euch mitzuteilen, dass sich nun drei Kandidaten für den Vorstand beworben haben:

Oliver Hoffmann als Präsident: https://souveraenitaet.org/2025/03/18/kandidatur-oliver-hoffmann/

Martin Steiner als Vizepräsident: https://souveraenitaet.org/2025/03/18/kandidatur-martin-steiner/

Karl Handl als Vizepräsident: https://souveraenitaet.org/2025/03/26/kandidatur-charly-handl/

Am 28. März 2025 können sich alle Kandidaten nochmals vorstellen bevor von den anwesenden Mitgliedern gewählt wird. Der aktuelle Vorstand tritt erst nach einer erfolgreichen Wahl zurück. Damit ist der Fortbestand der Union für Souveränität gesichert.

Heute wurde auch die neueste Version der Mitgliederverwaltung online geschaltet die dem Mitglied die Verwaltung der Daten, Zahlungen und Anmeldungen einfach möglich macht. 

Fixe Tagesordnungspunkte:
Finanzrechnung 2023 und 2024
Neuwahl des Vorstandes
Diskussion Pläne 2025

Vorschlag zur Tagesordnung (zu genehmigen)

Die Tagesordnung möge lauten wie folgt:

  1. Eröffnung + Begrüßung + Vertagung um ½ Stunde zur Erreichung der Beschlußfähigkeit
    ( Vorziehung der Berichte 3.a + 3.b )
  2. Verlesung der TO + Genehmigung derselben
  3. Berichte:
    a) Vorstand
    b) Kassier
    c) Rechnungsprüfer + Anträge derselben auf Entlastung des Vorstandes
  4. Entlastung des Vorstandes
  5. Anträge zu Statutenänderungen
  6. Neuwahl des Vorstandes
    a) Vorstellung d. Kandidaten + deren Programm
    b) Wahl der neuen Präsidenten + Wahlannahme
    c) Rücktritt des alten Vorstandes
    Vorsitzwechsel
  7. Anträge zur Vereinsorganisation und Geschäftsordnung
  8. Allfällige weitere Anträge
  9. Schluß der GV
    Anmerkungen:
    Feststellung der Beschlußfähigkeit anhand der aufgelegten Teilnehmerliste (aktive Mitglieder)
    Schriftliche Protokollierung der GV
    (Feststellungen des Vorsitzenden, Anträge + Abstimmungsergebnisse)

Anträge von Horst Dettelbacher an die
Generalversammlung der Union Souveränität am 28.03.2025
Die GV möge beschließen:
Die Statuten vom Dezember 2021 sind zu ändern:

  1. Die ordentliche Generalversammlung findet alle 2 Jahre statt (bisher 5 Jahre)
    Begründung: Eine Verkürzung der Periode erhöht die Flexibilität.
  2. Der Vorstand des Vereines besteht aus 2 Präsidenten ( Präsident + Vizepräsident),
    ( bisher 3 )
    deren Funktionsperiode 2 Jahre beträgt ( bisher 5 Jahre)
    Begründungen: Das Vereinsrecht läßt eine Minimalbesetzung von 2 zu!
    Intensive Vorstandstätigkeit bedeutet auch erhöhte „Abnützung“.
    Rotationsprinzip!
    Organisatorisches:
  3. Die Union Souveränität bildet Landesorganisationen und Sektionen nach Themen
    ( Landesorg. z.B. nach den Bundesländern, Wien+NÖ = 1 Organisation)
    Sektionen und Themen schematisch gemäß Anhang und Präsentation.
  4. Die Union Souveränität beschließt eine Geschäftsordnung

Max J. Pucher

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