Version 30.01.22 17:17
1. Name, Sitz, Tätigkeitsbereich und Organisation
1.1. Der Name des Vereins lautet „Union Souveränität“
1.2. Sie ist ein Verein gemäß dem Vereinsgesetz 2002 in gültiger Fassung.
1.3. Der Verein „Union Souveränität“ begründet sich auf dem Artikel 11 der Europäischen Men-schenrechtskonvention (EMRK) und dem Artikel 8 des Internationalen Pakts über wirtschaftli-che, soziale und kulturelle Rechte, welchen die Republik Österreich als Vertragspartner angehört.
1.4. Sitz des Vereins ist Klagenfurt.
1.5. Die Tätigkeit des Vereins erstreckt sich auf ganz Österreich.
1.6. Der Verein kann Zweigstellen in anderen Lokationen und fachliche Sektionen begründen.
2. Zweck
2.1. Der Zweck des Vereins ist die Vertretung der Interessen seiner Mitglieder in gewerkschaftlich solidarischer Form.
2.2. Der Verein befasst sich mit der Wahrnehmung, Aufklärung und Information über Menschen- und Bürgerrechte und setzt Maßnahmen zu deren Einhaltung gegenüber all jenen, welche diese in Frage stellen, bedrohen, einschränken oder abschaffen wollen.
2.3. Im Vordergrund stehen die Rechte der freien Rede und Meinungsäußerung, der Selbstbestimmung und körperlichen Unversehrtheit, der Schutz der Rechte von Minderheiten, sowie die Vertretung der Eltern zum Schutz der Rechte von Kindern und Jugendlichen.
2.4. Der Verein ‚Union Souveränität‘ ist überparteilich und tritt für ein demokratisches Gemeinwesen ein.
2.5. Der Verein ist nicht auf Gewinn ausgerichtet und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke laut §§ 34 ff B
3. Tätigkeiten und Mittel zur Verwirklichung des Vereinszwecks
3.1. Zur Verwirklichung des Vereinszwecks sind u. a. folgende Tätigkeiten vorgesehen:
3.1.1. Durchführung von Veranstaltungen zur Förderung der politischen Bildung und zur Information seiner Mitglieder;
3.1.2. Kundgebungen zur Einforderung der Rechte seiner Mitglieder und um den Bürgerwillen als Souverän des Staates Ausdruck zu verleihen;
3.1.3. Durchführung von Streikmaßnahmen im Rahmen der österreichischen Verfassungsrechte;
3.1.4. Durchführung von Veranstaltungen kultureller und gesellschaftlicher Art;
3.1.5. Wahrnehmung, Konzeption, Beratung und Vertretung der Mitglieder in Berufs- und Standesangelegenheiten und dem Arbeitsrecht mit Bezug auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber;
3.1.6. Wahrnehmung, Konzeption, Beratung und Vertretung der Mitglieder mit Bezug auf Menschen- und Verfassungsrecht gegenüber staatlichen Einrichtungen und politischen Organisationen;
3.1.7. Verfassung, Verbreitung und Veröffentlichung von Medien aller Art;
3.1.8. Schaffung und Betrieb von Bildungseinrichtungen;
3.1.9. Unterstützung in Not geratener Mitglieder.
3.2. Dem Verein können sich, sofern dies ihren Zielen dienlich ist, themenverwandte Organisationen anschließen.
3.3. Ebenso kann sich der Verein seinerseits an solchen Organisationen beteiligen.
3.4. Die erforderlichen Mittel werden aufgebracht durch:
3.4.1. Beitrittsgebühren und Mitgliedsbeiträge
3.4.2. Spenden und Förderungen
3.4.3. Zuwendungen von Sponsoren
3.4.4. Erträge aus Veranstaltungen und Publikationen
4. Arten der Mitgliedschaft
4.1.Der Verein nimmt folgende Mitglieder auf:
4.1.1. Interessenten sind natürliche Personen, die mit einer einmaligen Spende über die Aktivitäten des Vereins informiert werden wollen.
4.1.2. Aktive Mitglieder sind natürliche Personen, welche die Vereinstätigkeit durch ihre aktive Beteiligung an der Erreichung des Vereinszwecks unterstützen und durch einen Jahresbeitrag für die Vertretung durch den Verein aufkommen.
4.1.3. Aktive Mitglieder können alle in Österreich lebenden Arbeitenden, Selbstständige und Wirtschaftstreibende, Studierende, Arbeitssuchende, Pensionäre, Landwirte, Ärzte, Lehrende u.v.m. werden.
4.1.4. Unterstützende Mitglieder sind (natürliche oder juristische) Personen, die sich dem Vereinszweck verbunden fühlen und die Vereinstätigkeit durch finanzielle oder materielle Zuwendungen unterstützen.
5. Erwerb der Mitgliedschaft
5.1. Mitglieder des Vereines können alle natürlichen Personen werden.
5.2. Die Aufnahme als Mitglied wird schriftlich oder über die Website des Vereins beantragt.
5.3. Über die Kriterien für die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.
6. Beendigung der Mitgliedschaft
6.1. Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod (Verlust der Rechtspersönlichkeit bei juristischen Personen), Austritt, Streichung oder Ausschluss.
6.2. Der Austritt/die Kündigung kann jederzeit erfolgen.
6.3. Der Verein muss darüber durch die entsprechende Funktion auf der Website informiert werden.
6.4. Der Ausschluss eines Mitgliedes aus dem Verein kann vom Vorstand jederzeit aus wichtigem Grund beschlossen werden. Als solcher gilt insbesondere die grobe Verletzung der Mitgliedspflichten und/oder Vereinsschädigendes Verhalten, welches das Vertrauensverhältnis zwischen Verein und Mitglied nachhaltig erschüttert.
6.5. Der Antrag auf Ausschluss eines Mitglieds kann nur von einem Vorstandsmitglied gestellt wer-den. Das betroffene Vereinsmitglied muss Gelegenheit erhalten, sich vor dem Ausschluss zu den erhobenen Vorwürfen mündlich oder schriftlich zu äußern. Die Entscheidung des Vorstandes ist dem Mitglied schriftlich begründet mitzuteilen.
6.6. Gegen den Ausschlussbeschluss steht dem betroffenen Mitglied die Möglichkeit der Berufung an das Vereinsinterne Schiedsgericht offen.
7. Rechte der Mitglieder
7.1. Die Mitglieder sind berechtigt, an den Veranstaltungen des Vereines teilzunehmen und die Einrichtungen des Vereines unter Einhaltung der Hausordnung oder der hierfür vom Verein ge-troffenen Verfügungen oder Vorschriften zu benützen oder zu besuchen.
7.2. Das Teilnahmerecht an der Generalversammlung steht jedem Mitglied zu.
7.3. Das aktive und passive Wahlrecht steht nur den aktiven Mitgliedern zu.
7.4. Im Fall eines durch die Generalversammlung gesondert beschlossenen Delegierten-systems wird das aktive Wahlrecht durch die ernannten Delegierten wahrgenommen.
8. Pflichten der Mitglieder
8.1. Alle Mitglieder sind verpflichtet:
8.1.1. Die Zahlungsmodalitäten des Vereins einzuhalten.
8.1.2. Den Verein in der Erfüllung ihrer Aufgaben nach Kräften zu fördern und in jeder Hinsicht zu unterstützen.
8.1.3. Aktive Mitglieder müssen in der Anmeldung den persönlichen Beitrag zur Tätigkeit, Organisation, und Aktionen der Union deklarieren.
8.1.4. Bei allen Maßnahmen, Aktionen und Zusammentreffen der Union gilt absolutes Gewaltverbot. Bei gewaltsamen Übergriffen auf Mitglieder durch Personen darf nur erlaubte Selbstverteidigung angewendet werden. Widerstand gegen die Staatsgewalt ist untersagt.
8.1.5. Alle Handlungen zu unterlassen, die das Ansehen des Vereines schädigen.
8.1.6. Die Statuten, die Hausordnung, die Beschlüsse, Verfügungen und Anordnungen der Vereinsorgane sind zu beachten.
9. Vereinsorgane
9.1. Die Organe des Vereins sind:
9.1.1. Die Generalversammlung,
9.1.2. Der Vorstand,
9.1.3. für den Fall der Errichtung von Zweigstellen und Sektionen deren Delegierte,
9.1.4. die Rechnungsprüfer und
9.1.5. das Schiedsgericht.
Für den Vorstand:
Max J. Pucher – Präsident
Günter Perje – Vizepräsident
Daniel Braunmüller – Vizepräsident