Manifest

Einleitung

Die Union Souveränität hat sich zum Ziel gesetzt in Österreich für alle Bürger tätig zu werden die im Kampf um ihre Rechte Zugehörigkeit und Schutz suchen.

Wir halten fest, dass die Menschenrechte, besonders die körperliche Unversehrtheit und persönliche Integrität[i], in keiner Form und mit keiner politischen oder wissenschaftlichen Argumentation verhandelbar sind.

In der Österreichischen Verfassung heißt es: „Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.“ (Artikel 1 des B-VG)

Die „Volkssouveränität“ ist die prinzipielle, legitimierende Quelle der Macht des Staates und seiner Regierung. Die politischen Repräsentanten sind vom Volk gewählt und bleiben ihm gegenüber umfassend rechenschaftspflichtig.

Souveränität

Was ist ein souveräner Bürger?

  • Souverän ist ein Bürger, wenn er oder sie teilhat an der grundlegenden Volkssouveränität.
  • Souverän ist ein Bürger, der aktiv an einem gut funktionierenden Staat teilhaben kann.
  • Souverän ist ein Bürger, der den Staat an seine Pflichten erinnert.
  • Souverän ist ein Bürger, der sich bewusst ist, dass er nicht einfach ein „Unterworfener“ oder „Regierter“ ist.
  • Souverän ist ein Bürger, der keine wie immer geartete Begründung für die Einschränkung seiner Grundrechte akzeptiert.
  • Souverän ist ein Bürger, der politische Willkür ohne ausreichende politische Debatte und Legitimation bekämpft.
  • Souverän ist ein Bürger, der als Teil einer Minderheit nicht von der demokratischen Mehrheit in seinen Rechten eingeschränkt wird.

Die Souveränität des Volkes wird eingeschränkt, wenn die größten und mächtigsten Konzerne am wenigsten Steuern zahlen, oder wenn private Stiftungen und Vermögensverwaltungen global mit enormer Hebelkraft ihre Agenda durchsetzen, wenn sie mit großem Aufwand an Lobbyismus, Finanzeinsatz und gekauften Medien sowie kapitalgesteuerter Lenkung der Wissenschaft eine genügend große Menge politischer Vertreter gegen die Interessen der Bürger beeinflussen.

Die Souveränität des Volkes wird eingeschränkt, wenn unkontrollierte Grenzen illegale Migration unterstützen. Andererseits wird österreichischen Bürgern durch verfassungswidrige Gesundheitspässe ihre Bewegungs- und Reisefreiheit entzogen wird.

Wir fordern unsere individuelle und kollektive Souveränität und Grundrechte zurück, welche in den letzten Jahren massiv eingeschränkt wurden. Wir verlangen, dass unser Staat sie sichert und schützt. Um diesen Willen zu artikulieren, haben wir die Union Souveränität gegründet.

Die Union Souveränität ist eine neue Art der Gewerkschaft, ohne parteipolitische Bindung. Die bisherigen Gewerkschaften haben in ihrer Schutzpflicht versagt. Fast alle unsere sozialen Rechte wurden irgendwann von Gewerkschaften erkämpft. Da diese Gewerkschaften nun dem politischen Machtapparat angehören verhalten sie sich nicht mehr den Mitgliedern verpflichtet.

Wenn eine Regierung sich auf Experten beruft, um die Rechte zu begrenzen, zugleich aber kontrolliert, wer als Experte anerkannt wird und „unerwünschte“ Meinungen diskriminiert dann ist das kein demokratischer Vorgang mehr. Die Union Souveränität wendet sich gemäß dem österreichischen liberalen Verfassungsprinzip gegen die Bevormundung und unbegründete Einschränkung der Rechte und Freiheit.

Rechtliche und ethische Grundlagen

Die rechtlichen und ethischen Grundlagen der Tätigkeit der Union Souveränität sind:

  • Die Europäische Menschenrechtskonvention vom 2. Okt. 2013
  • Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UNO 16. 1966)
  • Österreichische Bundesverfassung von 1920, Stand 2009
  • Arbeiterkammergesetz (Amtsblatt Nr. 626/1991, letzte Ergänzung 46/2014)
  • Arbeitsverfassungsgesetz (Amtsblatt Nr. 22/1974)
  • Verbandsgesetz (Amtsblatt Nr. 66/2002, letzte Ergänzung 161/2013)
  • Die Genfer Deklaration des Weltärztebundes (September 1948, letzte Revision 2017)
  • Der Ehrenkodex des österreichischen Presserats (http://presserat.at)

Die österreichische Verfassung garantiert das unbeschränkte Versammlungs-, Vereinigungs- und Streikrecht. Die politische Selbstbestimmung eines jeden Bürgers ist ein verfassungsmäßig geschütztes kostbares Gut, unser freier Wille ein Juwel, der nach Immanuel Kant die Menschenwürde begründet. Diese Menschenwürde ist und bleibt die Grundlage unserer Prinzipien.