Wie stehen sie zur Organspende?

Es gibt bereits heftige Diskussionen wie gut die Definition des Hirntodes wirklich ist. 

Parallel dazu wird die Diskussion angefacht ob nicht auch ein Herzkreislauf Stillstand ausreicht um jemand für tot zu erklären und seine Organe zu verwenden. 

Je jünger die Personen sind umso grösser ist das Interesse die Organe zu verwenden. In der Ukraine gibt es eine horrende Anzahl von verschwundenen Kindern die laut Berichten zur Organspende verwendet werden. 

https://x.com/daniel_gugger/status/1728660671586288119

Viele Menschen wissen nicht, dass man Spenderorgane IMMER NUR aus dem noch lebenden Körper entnehmen kann. Wenn der Körper natürlich stirbt, dann ist das Organ auch tot und geschädigt.

Um nicht zur Organspende benutzt zu werden kann man eine Patientenverfügung machen aber zusätzlich kann man dies offiziell untersagen. In Österreich geschieht dies mit dem Eintrag in das Widerspruchsregister. Es ist vor allem wichtig sich diesen Schritt für seine Kinder zu überlegen. Diese können es mit 14 Jahren zurückziehen. Man muss sich die schwierige moralische Frage stellen sein, ob man für das eigene Kind eine Organspende haben will, wenn dafür ein anderes Kind Kind unnötig stirbt.

Eintragung in das Widerspruchsregister

Das Widerspruchsregister ermöglicht eine wirksame Dokumentation eines Widerspruches gegen die Organspende. Es wurde mit 1. Jänner 1995 eingerichtet und wird vom Österreichischen Bundesinstitut für Gesundheitswesen (GÖG/ÖBIG) gemeinsam mit der Vergiftungsinformationszentrale geführt. Mit 31. Dezember 2022 waren 58.619 Personen im Widerspruchsregister eingetragen, 48.650 davon haben ihren Wohnsitz in Österreich.

Alle Krankenanstalten sind gesetzlich verpflichtet, vor einer Organentnahme bei einer hirntoten Person das Widerspruchsregister abzufragen, um nachzuprüfen, ob sie einer Organspende widersprochen hat. Die Abfrage ist rund um die Uhr möglich.

Jede Person, die im Fall des eigenen Todes keine Organe spenden möchte, kann durch Ausfüllen des Formulars „Organspende – Widerspruch/Änderung/Löschung“ ihren Widerspruch in einem rechtlich gesicherten Umfeld erklären. Dazu wird das ausgefüllte Formular mittels E-Mail oder postalisch an das Widerspruchsregister übermittelt. Das Formular muss von der/dem unterschrieben werden. Mündige Minderjährige ab 14 Jahren müssen selbst widersprechen.

Die Daten der Widersprechenden werden in das EDV-gestützte Widerspruchsregister eingetragen. Im Anschluss wird eine Eintragungsbestätigung per Post an die betreffende Person verschickt.

Die ausgefüllten Formulare (mit Originalunterschrift) über den Widerspruch gegen die Organspende können per Post oder per E-Mail an folgende Adresse geschickt werden:

Gesundheit Österreich GmbH 
Widerspruchsregister
Stubenring 6
A-1010 Wien
E-Mail-Adresse: wr@goeg.at

https://www.oesterreich.gv.at/themen/gesundheit/organtransplantation/3/Seite.2510008.html